Wir informieren Sie regelmäßig über Neuigkeiten rund um das Steuerwesen und unsere Kanzlei und geben Steuer-Spar-Tipps an Sie weiter!
Ab 1.1.2021 erhält die österreichische Finanzverwaltung eine umfassend neu Organisationssruktur.
Es soll nur noch ein "FINANZAMT ÖSTERREICH" für alle Steuerpflichtigen und ein "Finanzamt für Großbetriebe" (2 Ämter, auch für Privatstiftungen zuständig) geben.
Daneben gibt es für ganz Österreich das "Zollamt Österreich", das "Amt für Betrugsbekämpfung" und den "Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge".
Die bisherigen örtlichen Zuständigkeiten werden abgeschafft.
Durch die Neuorganisation sollen Verfahren verkürzt und das Service für Bürger und Unternehmen verbessert werden.
November 2020
Maßnahmen COVID 19
23.März 2020
Liebe Klientinnen,
liebe Klienten,
wahrscheinlich sind Sie – wie fast alle Österreicher/Europäer – zuhause und verfolgen das Geschehen da draussen mit mehr oder weniger sorgenvollen Gedanken. Ich hoffe, Sie und Ihre Liebsten sind gesund!
Ich selbst habe das Glück, seit Jahrzehnten von einem technisch und auch sonst funktionierenden Home-Office aus arbeiten zu können, so dass für mich die derzeitigen wirtschafltichen Auflagen keine allzu große Umstellung auslösen. Ich kann also uneingeschränkt weiterhin für meine Klienten da sein, derzeit natürlich ohne persönlichen Kontakt. Täglich kommen neue Informationen über Maßnahmen zur Eindämmung des wirtschaftlichen Schadens bei den Unternehmen und Arbeitnehmern, wochentags sogar manchmal mehrmals täglich. Als Steuerberaterin habe ich schnellere und mehr wirtschaftsbezogene Informationsquellen, als viele andere und versuche bei meinen Recherchen aus der Vielzahl der sich auch laufend ändernden Bestimmungen, das Wesentliche für meine Klienten zu erfassen.
Bitte halten Sie mich auf dem Laufenden und zögern Sie nicht, wenn es Fragen zur derzeitigen Situation gibt. Einige Infos finden Sie auch auf meiner Website, allerdings kann das natürlich nur allgemein gehalten sein.
Auch wenn es im Moment bei Ihnen hoffentlich keine akute existenzbedrohende Probleme gibt, würde ich mich freuen, wenn Sie mir einen kurzen Status quo mailen, damit ich den Beratungsbedarf und auch die Rechercheprioritäten einschätzen kann. Oder einfach ein kurzes Feedback zur eigenen Situtation. Können Sie im Moment irgendwie weiter arbeiten, oder steht alles still? Bitte informieren Sie mich auf jeden Fall, wenn wichtige wirtschaftliche Entscheidungen anstehen.
Das allerwichtigste ist aber, gesund zu sein und es auch weiterhin bleiben!
Denken Sie positiv, aber vorsichtig und bleiben wir in kontaktlosem Kontakt!
Herzliche Grüße
Jutta Kranner
Covid-19
Aktuell sind noch viele Fragen offen. Wir bemühen uns, zeitnah zu informieren.
Wir empfehlen, sich im Netz zu informieren, bevor Sie bei Behörden etc. anrufen. So kann Ihr Anliegen schneller behandelt werden und die Leitungen sind rascher für andere Hilfesuchende wieder
frei.
Kanzlei Dr. Kranner beantwortet Ihre Fragen derzeit per Mail und per Telefon (nach vorheriger Terminvereinbarung).
siehe auch unsere Seite "spezialthemen"
Links für Infos:
WKO Hilfsmaßnahmen für betroffene Betriebe
Corona Virus - Infopoint der WKO
Link zu infomedia mit diversen aktuellen Informationen
März 2020
Absetzbarkeit von Spenden
Der Mensch ist ein empathiefähiges Wesen und möchte anderen gern helfen. Manch einer tut das als Geldspende an Institutionen.
Nun stellt sich die Frage, wie Spenden einem selbst in Form einer Steuerersparnis helfen können.
Zuerst die schlechte Nachricht: grundsätzlich sind Spenden eine Art Schenkung und daher nicht abzugsfähig.
und jetzt die gute Nachricht: per gesetzlicher Anordnung sind Spenden an gewisse Einrichtungen als Sonderausgaben oder Betriebsausgaben abzugsfähig.
Seit 1.1.2017 gibt es dafür aber einschränkende Bestimmungen.
Feb 2019
Unternehmensgründer können sich ab sofort EUR 200,- für Ihre 1. Jahresbilanz sichern!
Beantragen Sie noch heute Ihren Gründer Gutschein bei der Kammer für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW). Den Gutschein lösen Sie dann einfach bei uns ein, wenn wir Ihren 1. Jahresabschlusses
erstellen.
Für den Gründer Gutschein müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Gutschein ist 2 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
Sie spielen gerne Golf und treffen dabei regelmäßig mit Branchenkollegen und potentiellen Klienten zusammen und möchten daher die dafür entstanden Kosten als Betriebsausgabe absetzen?
Entgegen der etablierten Meinungen von Unternehmern ist das nur sehr bedingt möglich!
Sehen Sie hier, wie Sie Ausgaben für Bewirtungen oder Networking-Events absetzen können!
Jänner 2019
Der Familienbonus Plus ist ein neuer Absetzbetrag von der Einkommensteuer.
Er beträgt bis zu € 125,00 pro Monat und Kind bis zu einem Alter von 18 Jahren bei Anspruch auf Familienbeihilfe. Wird für volljährige Kinder die Familienbeihilfe bezogen, so besteht Anspruch auf einen Absetzbetrag in Höhe von bis zu € 41,68 pro Monat und Kind.
Profitieren Sie monatlich ab Jänner 2019, wenn Sie nichtselbständige Einkünfte beziehen.
Um Ihren Familienbonus Plus geltend zu machen, brauchen Sie das Formular E 30. Füllen Sie dieses bitte rechtzeitig aus (oder beauftragen Sie uns damit) und geben es bei Ihrem Arbeitgeber ab. Sie haben auch die Möglichkeit den Familienbonus Plus nachträglich in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen.
Wenn Sie verpflichtet sind eine Einkommensteuererklärung einzureichen, kann der Familienbonus Plus im Rahmen der Veranlagung abgesetzt werden. Auch hier muss das Formular E 30 eingereicht werden.
Jänner 2019
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung ab 1.1.2019 wurden bereits veröffentlicht: Geringfügig Beschäftigte können pro Monat 446,81 Euro verdienen. Höchstbeitragsgrundlage Ab 5.220 Euro pro Monat (14x) bzw. bei freien Dienstnehmern ohne Sonderzahlung..
25.12.2018
Infolge der Überschreitung des 5 %igen Schwellenwerts seit der letzten Anhebung der Kategoriemietzinse (mit 1.4.2014) wurden diese mit Wirkung ab 1.2.2018 neu festgesetzt:
Kategorie | bisher je m² NFL | NEU je m² NFL |
---|---|---|
A | € 3,43 | € 3,60 |
B | € 2,57 | € 2,70 |
C | € 1,71 | € 1,80 |
D brauchbar | € 1,71 | € 1,80 |
D | € 0,86 | € 0,90 |
Die neuen Kategoriemietzinse können bei Neuverträgen ab 1.2.2018 vereinbart werden. Bei bestehenden Mietverträgen muss die Verständigung über die beabsichtigte Anhebung nach dem 1.2.2018 und jedenfalls mindestens 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin dem Mieter zugehen. Damit ist der früheste Mietzins-Valorisierungstermin der 1.3.2018. Mit der Anhebung der Kategoriemietzinse erhöhen sich auch die bei den Betriebskosten verrechenbaren Verwaltungskosten auf € 3,60 je m2 Nutzfläche und Jahr. Für das Jahr 2018 ergibt sich daher ein Mischsatz von € 3,586 je m² Nutzfläche und Jahr.
Jänner 2018
Seit der Veranlagung 2016 und somit auch in den Jahren 2017 und 2018 können Topf-Sonderausgaben nur mehr dann abgesetzt werden, wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1.1.2016 abgeschlossen beziehungsweise mit der Bauausführung oder Sanierung vor dem 1.1.2016 begonnen wurde.
Zur Erinnerung: Topf-Sonderausgaben , das sind: Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen; Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung.
Für Alleinverdiener oder Alleinerzieher verdoppelt sich der persönliche Sonderausgaben-Höchstbetrag von € 2.920 auf € 5.840. Ab drei Kindern erhöht sich der Sonderausgabentopf um € 1.460 pro Jahr.
Allerdings wirken sich die Topf-Sonderausgaben nur zu einem Viertel einkommensmindernd aus. Ab einem Einkommen von € 36.400 vermindert sich auch dieser Betrag in regelmäßigen Schritten. Ab einem Einkommen von € 60.000, stehen keine Topf-Sonderausgaben mehr zu. Zahlungen von Topf-Sonderausgaben können aber nur mehr bis zur Veranlagung 2020 abgesetzt werden. Danach ist endgültig Schluss mit der Absetzbarkeit derartiger Sonderausgaben.
15.11.2017
Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes auf 13%
für folgende Leistungen ab 1.1.2016:
-Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler
-Kulturelle Dienstleistungen , wie Theater, Musik- und Gesangsaufführungen, Schausteller u.ä.
-Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen
-Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke
-Beförderungsleistung von Personen mit Luftverkehrsfahrzeugen
-Lieferung und Einfuhr von bestimmten Gegenständen, ua. lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen, Futtermittel, Holz, Gemälde, Zeichnungen, Drucke, Briefmarken, Sammlungsstücke, Antiquitäten
-Aufzucht, Mästen und Halten von Tieren und Anzucht von Pflanzen
-Ab-Hof-Verkauf von Wein
-Betrieb von Schwimmbädern
-Leistungen der Jugendbetreuung
Steuersatz bleibt bei 10% für
- Lebensmittel
- Druckwerke (z.B. Bücher, Zeitungen)
- Mieten und Grundstücksleistungen
- Restaurantsumsätze
- PErsonenbeförderung (außer Luftfahrzeuge)
- Rundfunk und Müllbeseitigung
- Medikamente
Februar 2016
Forschungsprojekt
Psychologinnen und Psychologen der Universität Wien haben in einem Projekt erkundet, ob es das ideale Wohlfühlklima für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gibt und ein Slippery Slope Framework erstellt.
Universität Wien / Medienportal 20.1.2016
Sanktionen für Verstoß gegen Einzelaufzeichnungs- Registrierkassen- und Belgerteilungspflicht:
- Manipulation von Aufzeichnungssystemen: Geldstrafe bis EUR 25.000,--
- Verstoß gegen Registrierkassenpflicht: (ohne Verkürzungstatbestand) bis EUR 5.000,--, zudem bei
Nichtverwendung der Sicherheitseinrichtung Verlust der Vermutung der sachlichen Richtigkeit der geführten
Aufzeichnungen und führt meistens zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
- Verstoß gegen Belegerteilungspflicht: Geldstrafe bis EUR 5.000,--
-Verstöße gegen Belegentgegennahme- und Mitnahmepflicht: keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen,
allerdings Mitwirkungspflicht bei Kontrolle. Verweigerung kann zu einer Finanzordungswidrigkeit führen.
22.11.2015
Erlass des BMF vom 12.11.2015 zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
17.11.2015
Einen Überblick über die Anbieter von Registrierkassen, die die Anforderungskriterien für 2016 und 2017 erfüllen, gibt es laut letzter Meldung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder noch nicht.
3.2.2015
Der österreichische Basiszinssatz wurde mit Wirkung seit 14.12.2011 von 0,88 auf 0,38% gesenkt.
seit 14.12.2011 | seit 13.7.2011 | |
Stundungszinsen | 4,88 % | 5,38% |
Aussetzungszinsen | 2,38% | 2,88% |
Anspruchszinsen | 2,38% | 2,38% |
Berufungszinsen neu am 1.1.2012 |
2,38% | -- |
Stand Januar 2012
In der neuen Kassenrichtlinie werden die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt, welche Grundaufzeichnungen zu führen sind und die unterschielichen Typen von Kassensystemen näher beschrieben.
Aufzeichnung von Geschäftsfällen:
- Die Bücher müssen so geführt werden, dass ein sachverständiger Dritter sie nachvollziehen kann.
- Die Eintragungen sollen zeitlich geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden.
- Die einzelnen Geschäftsfälle sollen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
Kassentypen:
Es werden verschiedene Kassentypen unterschieden, wobei bei jedem Typ näher auf die Prüfbarkeit der Daten eingegangen wird. Eine Zertifiezierung von Kassentypen durch das BmF ist nicht vorgesehen.
Dokumentation:
Es werden Mindestangaben festgesetzt. Die Dokumentation der Tageseinnahmen oder anderer Aufzeichnungen richtet sich nach dem einzelnen Kassentyp. Sämtliche elektronischen Unterlagen müssen zu jeder Zeit der Finanz zur Verfügung gestellt werden können. Alle Unterlagen, die üblicherweise ausgedruckt werden, sollen im Original aufbewahrt werden. Alle Unternehmer haben auf jeden Fall aufzubewahren:
-Berichte
Rechnungsdurchschriften aller Rechnungen über €75,--
Maßnahmen:
Unternehmer, deren Kassen noch nicht alle erforderlichen Mapnahmen erfüllen, sollen diese sobald wie möglich umsetzen. Jedenfalls bis Ende 2012 sollen alle Kassensysteme die Voraussetzungen erfüllen.
Am 15.11.2011 wurde das Budgetbegleitgesetz 2012 (BBG 2012) im Nationalrat und am 1.12.2012 im Bundesrat mehrheitlich beschlossen. Nachfolgend die wesentlichen Änderungen:
Weitere Änderungen erfahren Sie gerne bei einem Beratungsgespräch in unserer Kanzlei.
Neuer Internetauftritt online
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