COVID-19     Infos für Unternehmen

 

 

Als erstes in eigener Sache: Wir arbeiten beinahe uneingeschränkt für Sie weiter.

 

§1 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 sieht vor, dass das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten auch von Dienstleistungsunternehmen … untersagt ist. Zi 15. Sieht eine Ausnahme für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege vor, unter die nach Ansicht der KSW auch Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien fallen. Wir dürfen also offen halten.

Der Mandantenbetrieb sollte aber so weit als möglich eingeschränkt werden und Mandantentermine nicht durchgeführt werden sofern sie nicht eindeutig der rechtsberatenden Tätigkeit zugeordnet werden können und dringlich sind.
 

Wir stehen daher in erster Linie per Mail und Telefon zur Verfügung. 

erste Informationsbeschaffung für Entscheidungsträger in Unternehmen

 

 

 

Links zur allgemeinen Informatoinsbeschaffung für Unternehmer:

 

WKÖ Coronavirus

 

Maßnahmenpaket für Tourismus

 

Überbrückungsfinanzierung für EPU / KMU

 

Kurzarbeit

 

HÄRTEFALL - FONDS Phase 1   Link zur WKÖ

 

H Ä R T E F A L L - F O N D S  P H A S E 2, Anträge ab 20.4.2020

 

infomedia mit aktuellen Infos

 

Für Fragen zu Maßnahmen, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind, erreichen Sie uns als Klient per Mail oder Telefon (mit vorheriger Terminvereinbarung per Mail).   

 

erste steuerliche Maßnahmen

 

Herabsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen

 

Antrag für 2020 kann bis 31.10. 2020 gestellt werden

 

Nichtfestsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen

 

für Betriebe, deren Vorauszahlungen nicht ohnehin Null betragen und welche von den Folgen des durch das SARS-CoV-2-Virus ausgelösten Notstandes derart liquiditätsmäßig betroffen sind, dass die Vorauszahlungen nicht bezahlt werden können. Nichtfestsetzung kann beim Finanzamt "angeregt" werden. Konkrete Betroffenheit muß glaubhaft gemacht werden.

 

Abstandnahme von der Festzsetzung von Nachforderungszinsen

 

für Nachzahlungen aus der Veranlagung des Jahres 2020

 

Zahlungserleichterungen in Form von Stundung und Raten

 

Betroffenheit ist glaubhaft zu machen, Befreiung von Stundungszinsen und Säumniszuschlägen kann angeregt werden.

sozialversicherungsrechtliche Maßnahmen

 

 

gegebenfalls Antrag auf Herabsetzung der Beiträge für 2020

 

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Folgende Maßnahmen sind seit 16. März 2020 voraussichtlich für die Beitragszeiträume Februar, März und April von Seiten der ÖGK in Kraft, um die Notsituation der österreichischen Wirtschaft bewältigen zu können:


•   Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
•   Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
•   Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
•   Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
•   Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.

 

Monatliche Fristen und Termine für Meldungen gelten jedoch nach wie vor.

 

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arbeitsrechtliche Maßnahmen

erste Schritte: sich auf den Webseiten von Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer informieren.

Details folgen in den nächsten Tagen und Wochen...

 

vom 17.3.2020 bis vorerst 22.3.2020 gilt:

" Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 Auf Grund § 1 des Bundesgesetzes betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19 Maßnahmengesetz), BGBl. I Nr. xx/2020 wird verordnet:

§ 1. Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ist untersagt....."

andere Maßnahmen

WKÖ Wien setzt die Einhebung der Grundumlage 2020 vorübergehend aus. Vorschreibungen müssen im Moment nicht einbezahlt werden.

    Stand 16.3.2020

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Haben sie schon mal über die Möglichkeit des Homeoffice nachgedacht?

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